Rechtsprechung
RG, 15.01.1904 - Rep. VII. 416/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtungseinrede. Haftbarkeit des Besitzers für Veräußerungen.
Papierfundstellen
- RGZ 56, 313
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12
Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der …
Die freiwillige Veräußerung der Sache durch den verschärft haftenden Bereicherungsschuldner, der nach § 292 Abs. 1 BGB einem auf Herausgabe der Sache verklagten Besitzer gleichgestellt ist, stellt eine schuldhafte Verletzung seiner Herausgabepflicht dar (zu § 989 BGB: RGZ 56, 313, 326;… NK-BGB/Schanbacher, 3. Aufl., § 989 Rn. 13;… Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 989 Rn. 18;… Soergel/Stadler, BGB, 13. Aufl., § 989 Rn. 12; zu der Verweisung in § 347 Satz 1 BGB a.F. auf § 989 BGB: Senat, Urteil vom 29. Januar 1993 - V ZR 160/91, NJW-RR 1993, 626, 627). - BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 163/68
Anspruch gegen den Nichtberechtigten auf Zahlung eines Geldbetrages aus …
Das genügt nach allgemeiner Meinung der Rechtsprechung (seit RGZ 84, 225) und des Schrifttums grundsätzlich, um zu bejahen, daß die Verpflichtung des Gemeinschuldners (oder Konkursverwalters) im Sinne des § 41 Abs. 2 KO "durch" die anfechtbare Handlung begründet worden ist, flicht erforderlich ist dagegen, daß diese Verpflichtung allein auf der anfechtbaren Handlung beruht, wie das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung (vgl. RGZ 56, 313) angenommen hatte.
Rechtsprechung
RG, 15.01.1904 - VIII 416/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unter welchen Voraussetzung kann auch nach Ablauf der einjährigen Frist die Kontursmäßige Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.D. einredeweise geltend gemacht werden? 2. Verhältnis des § 823 B.G.B. yu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruch (§§ 989 flg. B.G.B.).
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 313